Missbrauch von Schiedsverfahren ist “doch eher selten”

Professor für Wirtschaftsrecht verteidigt geheim tagende Schiedsgerichte gegen Kritik

“Diese Schiedsverfahren haben gerade den entscheidenden Vorteil, dass sie vertraulich durchgeführt werden. Das hat für beide Seiten, auch für den Gaststaat, insofern, als die Vertraulichkeit auch ihn schützt. Ich denke, dass die Kontrolle durch die Öffentlichkeit im Fall von Schiedsgerichten nicht so wichtig ist wie im Fall von staatlichen Gerichten. Denn die Beteiligung der Öffentlichkeit hat gerade auch die Kontrollfunktion zum Schutz der beiden Streitparteien gegenüber einem möglicherweise willkürlich agierenden staatlichen Richter. Anders ist es aber bei den Schiedsgerichten, wo ja die Parteien selbst die Schiedsrichter bestimmt haben und insofern volles Vertrauen in ihr eigenes, selbst eingesetztes Schiedsgericht haben können. Die Kontrollfunktion der Öffentlichkeit wird also entbehrlich.” Weiterlesen.

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